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   VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08   

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VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08 (https://dejure.org/2008,9875)
VK Bund, Entscheidung vom 17.12.2008 - VK 3-167/08 (https://dejure.org/2008,9875)
VK Bund, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - VK 3-167/08 (https://dejure.org/2008,9875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung und Nachweis des Bieters zur Ausführung von Leistungen i.R.d. Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung; Verwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer; Bekanntmachung eines Offenen Verfahrens ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Möglicherweise geforderte Mindeststandards": Welche Bedeutung in Bekanntmachung? (IBR 2009, 163)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - Verg 56/07

    Zur Unzulässigkeit und den Rechtsfolgen von unklaren Anforderungen an

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Ein solches Vorgehen einer Vergabestelle sei nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vergaberechtswidrig (Beschluss vom 12. März 2008, VII- Verg 56/07).

    Dem steht auch nicht die von der ASt zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. März 2008 entgegen (Az. VII-Verg 56/07).

    Ein Antragsteller, dessen Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, kann nur dann in seinen Rechten i.S.d. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn alle übrigen Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2008, VII-Verg 56/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Hierüber hinaus war die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Bg notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen, die sich mit ihrem Nachprüfungsantrag gezielt gegen den Zuschlag an die Bg richtete (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Ein Antragsteller, dessen Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, kann nur dann in seinen Rechten i.S.d. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn alle übrigen Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2008, VII-Verg 56/07).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Die Formulierung "möglicherweise" konnte herbei nicht - wie die ASt meint - aus der Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters (§§ 133, 157 BGB) so verstanden werden, dass sich die Ag offen hält, ob sie die Auftragserteilung tatsächlich von der Erfüllung dieser Mindeststandards abhängig machen wird oder nicht (vgl. zum Auslegungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 41/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Ein schwerwiegender Mangel hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Bieters kann ggf. dazu führen, dass dieser auch von einem etwaigen neuen Vergabeverfahren auszuschließen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, VII-Verg 23/06).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 17. Dezember 2008 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, insbesondere vor dem Hintergrund der fünfwöchigen Entscheidungsfrist, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 17. Dezember 2008 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, insbesondere vor dem Hintergrund der fünfwöchigen Entscheidungsfrist, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 41/08

    Auslegung der Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Benennung von

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Die Formulierung "möglicherweise" konnte herbei nicht - wie die ASt meint - aus der Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters (§§ 133, 157 BGB) so verstanden werden, dass sich die Ag offen hält, ob sie die Auftragserteilung tatsächlich von der Erfüllung dieser Mindeststandards abhängig machen wird oder nicht (vgl. zum Auslegungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 41/08).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Bg aufzuerlegen (§ 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO analog), weil sich die Bg aktiv durch die Stellung von Anträgen und deren Begründung am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 17.12.2008 - VK 3-167/08
    Ganz abgesehen davon, dass sich in diesem Zusammenhang über die formelle Vollständigkeit der Eignungsnachweise hinaus auch die Frage nach der materiellen Zuverlässigkeit der ASt stellt, ist ihr Angebot daher bereits aus diesem Grund gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 S. 2 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen (std. Rspr. des OLG Düsseldorf, s. nur Beschlüsse vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 7. März 2006, VII- Verg 98/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 07.02.2007 - VK 3-07/07

    Teilvergabe eines Dienstes

  • OLG Schleswig, 10.12.2020 - 54 Verg 4/20

    Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!

    Hier bestand kein Deutungsspielraum für die Bieter, deren Angebote vielmehr - wie im Beschluss der VK Bund vom 17.12.2008 (VK 3-167/08) ausgeführt auch dieser gestellten Mindestanforderung zu genügen hatten.
  • VK Arnsberg, 31.01.2013 - VK 22/12

    Rügeobliegenheit: Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

    Die Begründung, die sich in der Entscheidung der Vergabekammern des Bundes (Az VK 1-19/10 und VK 3-167/08) fände, könne diese Auffassung auch nicht stützen, denn auch die auf Richtlinien oder Verordnungen an die öffentlichen Auftraggeber gestützten Vorgaben könnten und dürfen nicht den allgemein gültigen Teil der vergaberechtlichen Bestimmungen außer Kraft setzen oder eingrenzen.

    Die Antragsgegnerin verweist hierzu auf die Entscheidung der 1.VK Bund vom 12.03.2010 (VK 1-19/10) und 3.VK Bund, Beschluss vom 17.12.2008 (VK 3-167/08).

  • VK Südbayern, 16.12.2020 - 3194.Z3-3_01-20-51

    Leistungen, Haftpflichtversicherung, Versicherungsschutz, Vergabekammer, Bieter,

    Unschädlich ist es dabei, dass das EU-Standardformular in der Überschrift in Ziffer III.1.2.) von "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" spricht, nachdem die Überschrift zum einen unveränderbar durch das Formular vorgegeben ist und zum anderen die Anforderungen durch die dann folgende Aufzählung der Mindeststandards erst näher konkretisiert werden (vgl. VK Bund, 17.12.2008 VK 3- 167/08).
  • VK Bund, 22.07.2015 - VK 2-61/15

    Nachprüfungsverfahren: Softwarepaket

    Da die Ag dies in Bezug auf die Dokumentenklassen unterlassen habe, gelten - so die ASt - insoweit keine Mindestanforderungen (Hinweis auf VK Arnsberg, Beschluss vom 31. Januar 2013, VK 22/12 sowie Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 17. Dezember 2008, VK 3 - 167/08).
  • VK Bund, 12.03.2010 - VK 1-19/10

    Durchführung der Unterhalts-, Glas- und Außenreinigung

    Der Begriff "möglicherweise geforderte Mindeststandards" ist dabei in Ziffer III.2.2 des vorgeschriebenen EU-Standardformulars so vorgegeben und kann vom öffentlichen Auftraggeber bei seinen entsprechenden Eintragungen nicht verändert werden (vgl. auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 17. Dezember 2008, VK 3-167/08).
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